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Wohnungen schaffen für wegen Eigenbedarf gekündigte Mieter

Den wohl größten Keil zwischen Vermieter und Mieter treibt, wenn eines Tages die Eigenbedarfskündigung im Briefkasten liegt. Das entwickelt sich meistens zu einer „Lose-Lose- Situation“. Es gilt, beide Parteien zu verstehen; und in meinen Augen liegt die Lösung nicht darin, dass man die Gesetze verschärft, den Keil also noch tiefer hineintreibt, sondern lösungsorientierte Optionen für den Mieter schafft. 

Der Vermieter, der auf Eigenbedarf kündigt, möchte sein Eigentum beziehen. Dies muss selbstverständlich in der Bundesrepublik Deutschland möglich sein – es ist schließlich Eigentum! Auch der Kauf eines Gegenstands ist ja nicht an Bedingungen geknüpft. So einfach ist das bei vermieteten Wohnungen nicht… Die enorme Aufwertung der Wohnung, die man durch eine Eigenbedarfskündigung erfährt, steht schlichtweg in keinem Verhältnis mehr zum „benefit“ einer „guten“ Vermietung. Im Vergleich zu einer vermieteten hat im Prenzlauer Berg eine freie Wohnung teilweise den doppelten Wert! Hier haben viele den Bogen schlichtweg überspannt und nur für die Tochter oder sich selbst gekündigt, sind aber nie eingezogen. Gewiss ist, dass solch ein Vorgehen eine ganze Mieterschaft wütend macht. Es ist unredlich und gehört sich nicht! Gleichwohl darf man der Familie, die ihr Erspartes in eine eigene Wohnung investiert, nicht verwehren, auch in ihr Eigentum zu ziehen. 

Ich persönlich plädiere für eine Mieteraltersgrenze für eine Eigenbedarfskündigung bei einer Miete auf Höhe oder unterhalb des Mietspiegels. Meine Vorstellungskraft ist ganz einfach überfordert damit, dass ein 80-jähriger Herr auf dem durch das Internet dominierten Mietmarkt eine neue Wohnung findet – zum „alten“ Mietpreis schon einmal sicherlich nicht. Und wer nach 20 Jahren (oder mehr) des Mieterdaseins gefühlt von seiner eigenen Wohnung redet, dem kann man das gewiss nicht verwehren. Angemessen finde ich zum Beispiel eine Altershöhe von 70 Jahren. Vielleicht sollte man fairerweise noch ergänzen, dass der Mietvertrag dann auch älter als 5 Jahre sein muss. 

Eine wirklich gute Lösung sehe ich darin, dass man mit landeseigenen Flächen und der Unterstützung der Berliner Baugenossenschaften Wohnungen baut, in die „Gekündigte“ einziehen dürfen. Bedingung hierfür ist der Nachweis, dass einem wegen Eigenbedarf gekündigt wurde und man seit über 10 Jahren in Berlin wohnt. Somit kommt der Urberliner zu einer Neubauwohnung zu „preisgedämpften“ Konditionen, wenn die Google-Mitarbeiterin ihm die Altbauwohnung in Kreuzberg kündigt. Ergo: Beinahe eine „Win-Win-Situation“. Ja, auch hier findet man sicher das Haar in der Suppe und irgendwer kommt, wie immer im Leben zu kurz. ABER: Ein derartiges Modell würde die Kluft zwischen Mieter und Eigentümer wieder entspannen und zugleich niemanden „vertreiben“. 

Das würde ich gerne mit meinen Steuerzahlungen subventionieren!

Herzlichst, 

Damian Fenner – Geschäftsführender Gesellschafter

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