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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel – Ein Fazit der Fenner Group

Am heutigen Morgen, um 9:30 Uhr, wurde die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe zum Mietendeckel veröffentlicht. Immobilienwirtschaft und Mieter haben lange auf diesen Tag gewartet. Fast zwei Jahre nach dem Berliner Senatsentscheid gibt es nun juristische Klarheit. Der Mietendeckel ist verfassungswidrig und damit nichtig. Über die Richtigkeit des Urteils auf Basis der deutschen Rechtsprechung gibt es keine zwei Meinungen, solange man klar bei Verstand ist. 


Wer sind jetzt die Gewinner und wer sind die Verlierer? Lassen Sie mich eine Bilanz ziehen:

Es gibt KEINEN GEWINNER! – Vielmehr gibt es AUSSCHLIEßLICH VERLIERER!

Wer jetzt denkt, dass die Berliner Immobilienwirtschaft als Gewinner aus diesem Entschluss hervorgeht, der liegt falsch!

Denn Folgendes muss Berücksichtigung finden:

1. Innerhalb dieser zwei Jahre juristischer Unklarheit haben unzählige Investoren, institutionelle Anleger und internationale Geldgeber dem Berliner Markt den Rücken gekehrt. Einige werden wohl nie zurückkehren! Ergo: Da in einer sozialen Marktwirtschaft die Nachfrage das Angebot bestimmt, ist ein irreparabler Schaden entstanden.

2. Der Bruch zwischen Mieter und Vermieter in einem Land, das durch humane Mieten und einem guten Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter als mieterfreundlich galt, wird größer. Der Mietmarkt wurde durch das Wording des sozialistischen Berliner Senats gespalten. Es gibt gut und böse, richtig und falsch, gewissenhaft und gewissenlos – Mieter und Vermieter. Diese Kluft, diese Verfeindung und diese Wut aufeinander werden wohl über Jahre zu verarbeiten sein.

3. Der Berliner „Rot-Rot-Grün“-Regierung ist alles zuzutrauen. Selbst bei schwerwiegendsten Warnungen von Juristen werden unserer Steuergelder für Prozesse verschenkt, die aussichtslos sind. Jeder Hobbyjurist hätte beim Aufschlagen der Gesetzesbücher schnell festgestellt, dass dieser Mietendeckel populistischer Schabernack ist. Das hat Trump-Manier, dass man mit unrealistischem und populistischem “Bullshit” auf Stimmenfang geht und diejenigen, die am lautesten jubeln, jetzt die Zeche zahlen, zumindest nachzahlen müssen; und zwar in Form der „ersparten“ Differenz zwischen gezahlter „gedämpfter“ Miete und dem, was in ihren Mietverträgen ursprünglich vereinbart war. Zynisch könnte man dem Berliner Senat, auch wenn es mir schwerfällt, für diesen populistischen Wählerfang-Schwindel gratulieren.

Für die Mieter tut mir diese zweijährige Unklarheit besonders leid!

Jetzt können wir endlich mit klaren Regeln weiterarbeiten. Lobend sei die Vonovia erwähnt, die allen Mietern die Differenz zwischen reellen Mieten und gedämpften Mieten nach Mietendeckel, die sich die Mieter seit November zurücklegen sollten, schenkt. Ein schönes kleines Urlaubsgeld, wenn man wieder verreisen darf…

Herzlichst,

Damian Fenner – Geschäftsführender Gesellschafter

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