Der Berliner Volksentscheid ist getroffen!
56,4% der Berliner Wähler stimmten vergangenen Sonntag für die Vergesellschaftung Berliner Wohnungen von Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen. Dieses Ergebnis hat einen ganz besonders faden Beigeschmack für jeden rechtschaffenen Bürger, der „auf den Füßen des Grundgesetzes steht“: Zu beachten gilt es nämlich, dass die Wahl ein reines Fiasko war und ist. Ergebnisse in Wilmersdorf wurden geschätzt und nach Neuauszählung mit anderem Ergebnis bewertet. Man konnte am Wahltag das Wahllokal nicht erreichen und musste bis zu drei Stunden warten. Viele kehrten um oder kamen gar nicht erst bis zur Wahlurne. Schaffte man es doch, gab es keine Stimmzettel. Würde dies in einem Land der „Dritten Welt“ passieren, würden wir sicherlich mit unserer deutschen „Weltverbesserer-Arroganz“ darüber berichten.
Lassen wir uns diesen Vorgang noch einmal auf der Zunge zergehen: Es sollen gut strukturierte, Steuer zahlende, sich an Gesetze haltende Unternehmen ENTEIGNET werden, aber der Berliner Senat schafft es nicht, diesen Wahlvorgang vernünftig stattfinden zu lassen. Das ist genau mein „Humor“!
Abgesehen davon ist die Enteignung verfassungsrechtlich natürlich völliger Unsinn und der Berliner Steuerzahler wird die Prozesskosten bis zum Verfassungsgericht tragen müssen. Beim letzten Berliner Volksentscheid, „Flughafen Tegel bleibt“, sagte der Bürgermeister Michael Müller: Man könne den Entscheid nicht beachten, da man sich an Verträge halte. Das gilt anscheinend nicht für alle Verträge, jedenfalls nicht für Grundstückskaufverträge der Deutschen Wohnen etc.!
Herzlichst,
Damian Fenner